Es gibt derzeit weder faktisch noch rechtlich eine epidemische Lage von nationaler Tragweite!

Es gibt derzeit weder faktisch noch rechtlich eine epidemische Lage von nationaler Tragweite!

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Der dt. Bundestag hat sie entgegen der Behauptung der dt. Bundesregierung und der Medien NICHT am 11. Juni 2021 fristgerecht mit verlängernder Wirkung festgestellt. Warum? Nun, das folgt aus folgenden Tatsachen:

Der Bundestag hat diese besondere Lage erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Lassen wir ruhig dahingestellt, dass das damals schon nachweislich eine Täuschung des Volkes war, da eine solch dramatische Lage tatsächlich keineswegs gegeben war. Das tut aber für die Argumentation nichts zur Sache. Der Bundestag hat diese Lage erneut bzw. verlängernd am 18. November 2020 und sodann am 04. März 2021 festgestellt.

Der § 5 des Infektionsschutzgesetzes wurde seit März 2020 mehrfach geändert. Eine besonders bedeutsame Änderung erfolgte durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ vom 29.03.2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2021). Mit Geltung zum 31.03.2021 lauten die ersten drei Sätze des § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes seither wie folgt, wobei der fett hervorgehobene Satz 3 besonders bedeutsam ist:

§ 5 IfSG

(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt; dies gilt entsprechend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Fortbestehen erneut feststellt.

Da die zuvor letzte Feststellung des Fortbestehens der besonderen Epidemielage am 04. März erfolgte, hätte folglich spätestens am 04. Juni die Verlängerung beschlossen bzw. das weitere Fortbestehen festgestellt werden müssen. Da dies nicht erfolgte, gilt seit dem 05. Juni 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben. Das ist auch faktisch-medizinisch auch korrekt, wie die minimalen Inzidenzen und Intensivbettenbelegungen beweisen. Seither täuschen Bundesregierung und Bundestag das Volk. Eine Feststellung des Fortbestehens der besonderen Lage war am 11. Juni gar nicht mehr möglich, da bereits um eine Woche verfristet. Eine gänzlich NEUE epidemische Lage hätte zwar theoretisch versucht werden können, was aber an den objektiven Fakten gescheitert wäre und auch gar nicht versucht wurde. Der Versuch, stattdessen das seit 05. Juni 2021 tote Pferd „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 11. Juni gleichsam wieder zum Leben zu erwecken, musste an der Gesetzeslage zwingend scheitern. Punkt. Seitdem sind Rosstäuscher am Werke. Die Covid-„Impfungen“ sind seit dem 05. Juni 2021 illegal, da sie nur über eine Notfallzulassung verfügten, die mit Entfall der besonderen Epidemielage hinfällig wurde. Auch den sonstigen gängelnden, freiheitsberaubenden „Corona“-Maßnahmen ist seit dem 05. Juni 2021 natürlich der Boden entzogen. ‼️😃‼️ (RBK)

Sogar die Beschlussvorlage zum Thema „Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ war übrigens bereits verfristet, also zu spät, nämlich am 08.06.2021 (also mal eben mind. vier Tage zu spät!) von den BT-Fraktionen der Union und der SPD eingebracht! Und? Hat irgendeiner von AfD, Linkspartei, FDP oder Grünen das thematisiert? Nein! Was sagt Euch das? Na…? Legal, illegal, scheißegal! Kein Mensch hierzulande muss noch eine Sklavenmaske tragen oder alternativ ein Arztattest vorlegen! Sämtliche Covid-„Impfungen“ sind seit dem 5.6.2021illegal und nicht nur de facto, sondern auch de jure ein Verbrechen! (RBK)

https://dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930398.pdf

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