Die Definition einer Infektion ist im §2 und im $24 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt:
Eine Infektion liegt vor wenn:
Anmerkung:
Gerichte verwenden bei ihren Urteilen inzwischen nicht mehr das Wort „Infektion“.
Denn sie wissen, dass nachgewiesenen Infektionen – nach o.g. Definition – nicht vorliegen.