Infektion

Infektion

Die Definition einer Infektion ist im §2 und im $24 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt:

Eine Infektion liegt vor wenn:

  • ein Erreger festgestellt wird
  • er sich im Körper ausgebreitet hat
  • durch einen Arzt festgestellt worden ist


Anmerkung:

Gerichte verwenden bei ihren Urteilen inzwischen nicht mehr das Wort „Infektion“.

Denn sie wissen, dass nachgewiesenen Infektionen – nach o.g. Definition – nicht vorliegen.