Änderung des Bestattungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

Änderung des Bestattungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

GESETZENTWURF
der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes.

MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/5844 7. Wahlperiode 24.02.2021 
GESETZENTWURF der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE 
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes 
„Eine Beisetzung bei einer Erdbestattung soll nach mehrheitlichem Votum der Kommission auch ohne Sarg erfolgen können, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht; eine Erdbestattung soll binnen 24 Stunden ermöglicht werden.
Bestattungspflichtige haben gegenwärtig keinen Anspruch auf Information, wo der zu bestattende Leichnam kremiert wird. Das entspricht nicht mehr dem aktuellen Informationsbedürfnis der Bestattungspflichtigen.“

Quelle: Landtag-MV

Derweilen bereiten sich die Bestattungsunternehmen auf eine große Sterbewelle der Geimpften im Herbst vor.

Anscheinend wurden die Bestattungsunternehmen nicht über das erwartete Ausmaß der Anzahl an Impftoten in Kenntnis gesetzt, denn der Landtag von M-V hat vor der Sommerpause still und heimlich die rechtlichen Bedingungen für den Aushub von Massengräbern durchgewunken. Die Stammwähler von Parteien merken eh nichts mehr und stürmen die Impfzentren. 


https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-5000/Drs07-5844.pdf

Keine Kommentare

Verzeihung, an dieser Stelle ist derzeit kein Kommentar möglich.